Startseite » Ratgeber » Lücke im Reisetestament
Gilt ein Testament mit der Formulierung „sollte auf Reisen etwas passieren“, wenn der Erblasser nicht auf einer Reise verstirbt? Das Gericht nahm eine Bedingung an, sodass das Testament nicht gilt (OLG München, 33 Wx 25/25). Konkrete Umstände, wie „die heutige OP, die morgige Reise“ können als Motivation ausgelegt werden, sodass das Testament unabhängig von diesem Umstand Gültigkeit erlangt.
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Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach eingehender Prüfung des (von Ihnen mitzuteilenden) Sachverhaltes. Die mündliche Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, die schriftliche maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.
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Sascha Fellner
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für: Miet- & Wohneigentumsrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Jutta Dautzenberg
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Fachanwältin für: Familienrecht
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Andreas Hammelstein
Partner
Fachanwalt für: Bau-, Architekten & Verkehrsrecht
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Dr. Vanessa Staude
Partnerin
Fachanwältin für: Arbeits-& Familienrecht
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Dr. Vanessa Staude
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Ralf Maus
Partner
Fachanwalt für: Erbrecht
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