Rechtsanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach

Wenn Eheleute oder nichteheliche Lebenspartner sich trennen.

Wenn Eheleute oder nichteheliche Lebenspartner sich trennen, ist dies nicht nur emotional herausfordernd, sondern auch juristisch komplex. Viele Dinge müssen beachtet werden.

Hierzu gehören:

Die Scheidung selber kann in der Regel erst nach Ablauf des sog. Trennungsjahres erfolgen, wobei der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt vor dem zuständigen Amtsgericht/Familiengericht eingereicht werden kann. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei als fachlich spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach, um Ihre Scheidung erfolgreich vorzubereiten und durchzusetzen.

Der Grund für das Trennungsjahr ist der, dass die Eheleute es auch wirklich ernst meinen und sich der Scheidungswunsch verfestigt hat (Zerrüttung). Welche Möglichkeiten gibt es nun, um das Erfordernis des Trennungsjahres zu umgehen, wenn es schnell gehen soll? Zunächst sieht das Gesetz die sog. Härtefallscheidung nach § § 1565 II BGB vor, wenn es einem Ehepartner überhaupt nicht mehr zumutbar ist, an der Ehe festzuhalten. Ein solcher Härtefall wird jedoch nur selten von den Gerichten angenommen, weswegen hier zuvor eine umfassende Prüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen sollte.

Weitaus erfolgsversprechender ist dagegen eine sog. Scheidung nach ROM 3. Hierbei handelt es sich um die gängige Kurzform der EU Verordnung Nr. 1259/2010. Diese sieht u.a. vor, dass für Eheleute die Möglichkeit besteht, sich auf das Scheidungsrecht eines Landes zu einigen, welches ein Trennungsjahr nicht vorsieht. Diese Rechtswahlmöglichkeit besteht u.a., wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Rechtswahl die entsprechende Staatsangehörigkeit hat.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach unterstützen Sie sowohl bei Durchführung einvernehmlicher Scheidungen und soweit eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kämpfen wir für Sie in dieser entscheidenden Phase mit strategischer Beratung, um Ihre Interessen optimal zu wahren und Sie bestmöglich auf den bevorstehenden Scheidungsprozess vorzubereiten.

Wie können Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach helfen?

Bei rechtlichen Fragen zum Familienrecht müssen unsere Fachanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach als Spezialisten sowohl nationale als auch internationale Gesetze berücksichtigen. Das ergibt sich aus dem dritten Abschnitt des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Hinzu kommen zwischenstaatliche Abkommen wie beispielsweise die Haager Minderjährigenschutzabkommen und Kinderschutzübereinkommen sowie das Europäische Sorgerechtsübereinkommen und die Verordnung EG 2201/2003, auch EuEheVO genannt. Nationale rechtliche Grundlagen finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese werden durch zusätzliche Regelungen wie zum Beispiel das Lebenspartnerschaftsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Unterhaltsvorschussgesetz und die Regelbetragsverordnung ergänzt. 

Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach leiten Sie fachlich fundiert und zielorientiert durch den Paragrafendschungel.

Bei einer Ehescheidung ist ein Rechtsbeistand vorgeschrieben

Eine Ehescheidung darf in Deutschland nur mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt werden. Dieser Anwaltszwang ergibt sich aus dem § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Anwaltspflicht für die Ehescheidung dient dazu, eine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners zu verhindern.

Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung wird der Versorgungsausgleich stets vom Familiengericht vorgenommen. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersrenten. Er kann auch unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden 

Zugewinnausgleich & Regelung der Vermögensauseinandersetzung

Beim Vermögensausgleich kommt es darauf an, welcher Güterstand zwischen den Eheleuten vereinbart war. Dabei sind in Deutschland mit der Gütergemeinschaft, der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft drei verschiedene Varianten rechtlich zulässig. Gibt es keine konkrete Vereinbarung, beispielsweise durch einen Ehevertrag, ist immer die Zugewinngemeinschaft maßgeblich. 

Zugewinnausgleich bedeutet konkret, dass derjenige Ehepartner einen Anspruch auf Ausgleich hat, der während der Ehe weniger Vermögen in der Zugewinngemeinschaft erwirtschaftet als der andere. Außergerichtlich sollte hier durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Mönchengladbach bei Einreichung der Scheidung zunächst der sog. Auskunftsanspruch geltend gemacht werden.

Auch an dieser Stelle beachten unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach ergänzend die Regelungen, die sich bei Ehepartnern aus unterschiedlichen Herkunftsländern ergeben.

Scheidungen, in denen auch Betriebsvermögen eine Rolle spielt, erfordern spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Unsere Fachanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach verfügen über eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit diesen komplexen Sachverhalten, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu regeln.

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach – Ihre Experten für Fragen zum Unterhalt

Das deutsche Unterhaltsrecht ist sehr komplex und enthält u.a. Regelungen zum Kindesunterhalt, zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie Unterhalt für Menschen, die in einer Haushaltsgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

Eine wiederkehrende Frage beim Unterhalt ist die Höhe des Einkommens sowie des verbleibenden Selbstbehaltes. Hier sind erhebliche Unterschiede zu, die sich aus dem Status der Unterhaltsberechtigten und der Unterhaltspflichtigen ergeben.  

Der nicht betreuende Elternteil schuldet grundsätzlich Kindesunterhalt in Form des Barunterhalts. Die Höhe richtet sich dabei nach der sogDüsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle besteht aus 10 Einkommensstufen und vier Altersabschnitten. Sie ist grundsätzlich auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt, so dass sich bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten eine Ab- oder Hochstufung ergeben kann. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Ausschlaggebend ist nur das sog. bereinigte Nettoeinkommen. Dies ist aber nicht mit dem ausgewiesenen Nettobetrag auf der Lohnabrechnung zu verwechseln! Vielmehr müssen sämtliche unterhaltsrelevanten Abzugspositionen zum Abzug gebracht werden. Hier werden häufig nicht alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Unterhalts genutzt. Das Ergebnis sind jahrelange überhöhte Unterhaltszahlungen. Es bietet sich daher unbedingt an, eine genaue Unterhaltsberechnung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Mönchengladbach durchführen zu lassen.

Für die Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung steht dem wirtschaftlich schwächer gestellten Ehepartner ggf. Trennungsunterhalt zu. Dieser richtet sich grundsätzlich nach den Einkünften, die beide Ehegatten während der Ehe erzielt haben. Der Unterhaltsberechtigte soll während der Trennungszeit einen ähnlichen Lebensstandard haben, wie während der Ehe.

Dabei steht jedem Ehepartner grundsätzlich die Hälfte des verfügbaren Gesamteinkommens zu. Wobei derjenige, der arbeitet, einen Erwerbstätigenbonus in Höhe von einem Siebtel des Einkommens erhält. Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsunterhalt sind u.a. Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubiger und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Sichern Sie sich den Trennungsunterhalt, indem der Schuldner frühzeitig zur Auskunft und Zahlung aufgefordert wird.

Im Unterhaltsrecht geht es oft um Schnelligkeit: Sichern Sie sich den Trennungsunterhalt, indem der Schuldner frühzeitig zur Auskunft und Zahlung aufgefordert wird. Bei uns bekommen Sie umgehend einen Termin. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Sorgerecht & Umgangsrecht

Einen erheblichen Teil der Fälle, bei dem unsere Fachanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach in unserer Kanzlei tätig werden, machen Streitigkeiten zum Sorgerecht sowie zum Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. 

Sofern die Kindeseltern bei der Geburt eines Kindes verheiratet waren, üben sie das gemeinsame Sorgerecht automatisch aus. Sollte dies nicht der Fall sein, führen 3 Wege zum gemeinsamen Sorgerecht:

  • die Kindeseltern heiraten
  • die Kindeseltern geben gemeinsame Sorgeerklärungen ab
  • das Familiengericht überträgt das gemeinsame Sorgerecht

 

Auch nach einer Trennung und nach einer Scheidung wird es bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern bleiben. Nur wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern zu Bereichen des Sorgerechts, der Vermögens – und Personensorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Recht über die Entscheidung in schulischen Angelegenheiten, Recht über die Entscheidung in medizinischen Angelegenheiten sowie Recht über die Entscheidung in behördlichen Angelegenheiten) gibt, kann ein Elternteil die Übertragung des Sorgerechts oder eines Teils des Sorgerechts gerichtlich beantragen.

Für Kinder ist die Trennungssituation der Eltern eine große Belastung. Zuerst kommen die Kinder, denn sie sind das schwächste Glied in der Kette. Unsere Fachanwälte für Familienrecht verfügen auch hier über eine langjährige Erfahrung, Ihre rechtlichen Interessen auf Elternebene mit der erforderlichen Sensibilität und Entschlossenheit durchzusetzen, ohne dabei die psychische Belastung für die gemeinsamen Kinder aus den Augen zu verlieren.

Ehevertrag-von unseren Fachanwälten für Familienrecht aus Mönchengladbach aufsetzen lassen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu beitragen, zukünftige Konflikte zu vermeiden. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Mönchengladbach beraten Sie umfassend und erstellen Vereinbarungen, die Ihre Interessen sowie die Ihrer Kinder optimal berücksichtigen.

Der Ehevertrag macht im Fall der Scheidung das Risiko Zugewinnausgleichsansprüche und Unterhaltsforderungen kalkulierbar.

Im Ehevertrag kann hier bspw. die Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn vereinbart werden (sog. modifizierter Zugewinnausgleich).

Wenn ein Ehepartner über ein beträchtlich höheres Einkommen verfügt, entsprechen die gesetzlichen Unterhaltsregeln möglicherweise nicht den tatsächlichen Bedürfnissen, zumal wenn die Ehe nur von kurzer Dauer ist. Hier kann die Unterhaltshöhe im Ehevertrag vorsorglich „gedeckelt“ werden.

Gerade Frauen haben immer häufiger ein berechtigtes Interesse an dem Abschluss eines Ehevertrages, da sie durch die Kindeserziehung nach einer Scheidung häufig schlechter gestellt werden als der Partner. Obwohl sie erziehungsbedingt jahrelang nicht mehr beruflich tätig war, kann trotzdem die Pflicht bestehen, frühzeitig wieder tätig zu werden. Durch entsprechende Vereinbarung im Ehevertrag können solche Nachteile entscheidend vermieden werden.

Bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Nationalitäten sollte im Ehevertrag dringend eine Rechtswahl im Hinblick auf das anwendbare Recht im Fall der Fälle vereinbart werden. Ansonsten droht bei Einreichung der Scheidung ein Wettlauf bei dem Familiengericht im In- oder Ausland, um das jeweils günstig erscheinende Scheidungsrecht.

Anstelle der gesetzlichen Regelung, wonach die Rentenanwartschaften vereinfacht ausgedrückt geteilt werden, besteht die Möglichkeit, mittels des Ehevertrags eine Regelung im Hinblick auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu treffen. So kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig ganz ausgeschlossen oder bspw. einzelne Anwartschaften (Betriebsrente) herausgenommen werden. Das Versorgungsausgleichsgesetz ermöglicht den Eheleuten erhebliche Spielräume, um Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln. 

Unsere Fachanwälte für Familienrecht aus Mönchengladbach beraten die Ehepartner umfassend, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall konkret bestehen und sinnvoll sind.

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