Korn Rechtsanwälte GbR aus Mönchengladbach
Die Lösung für Ihre rechtlichen Probleme
Sie suchen einen Rechtsanwalt in Mönchengladbach? Die rechtlichen Fragestellungen unserer Rechtsanwälte werden immer komplexer, sei es, wenn es darum geht, die Vermögensnachfolge zu regeln, Mängel an einem Bauvorhaben zu beurteilen, eine Ehe zu scheiden, eine Wohnung zu vermieten oder Probleme mit dem Arbeitgeber zu regeln. Unsere Fachanwälte gehen auf Ihre individuelle Situation ein und bieten Ihnen eine gezielte Beratung.
Wenn Sie mit der rechtlichen Materie nicht vertraut sind, wissen Sie nicht, welche Rechte Ihnen bei einem zukünftigen Ereignis in einem Verhältnis zu einer anderen Person zustehen oder welche Pflichten Sie treffen. Der Rechtsanwalt kennt die Rechte und Pflichten. Vor Beginn des Verhältnisses können die Rechte und Pflichten offengelegt und gestaltend geregelt werden. Ist das Ereignis bereits eingetreten, kann der Anwalt Sie über alle Rechte und Pflichten informieren, die Ihnen in dieser konkreten Situation zusteht.
Vor einigen Jahrzehnten reichten noch generelle Kenntnisse zum allgemeinen Zivilrecht aus, um die gängigen Rechtsverhältnisse beurteilen zu können. Seit Gründung der Bundesrepublik sind in jedem Rechtsgebiet Zigtausende von Entscheidungen ergangen, die für nahezu jeden Standardfall Ausnahmen und Unterausnahmen bilden. Ohne Kenntnis dieser Entscheidungen ist die rechtliche Beurteilung kaum möglich.
Die juristischen Fachgebiete sind sehr weit ausdifferenziert. Kein Mensch allein kann Spezialist in allen Fachgebieten sein. Eine Beschränkung auf ein bis zwei Fachgebiete ist sinnvoll. So ist sichergestellt, dass der Fachanwalt spezielles Wissen in diesen Fachgebieten erwirbt.
Ein Fachanwalt für ein bestimmtes Gebiet, zum Beispiel Erbrecht, Baurecht, Familienrecht oder Arbeitsrecht ist ein Rechtsanwalt, der mindestens 3 Jahre zugelassen ist, eine besondere zusätzliche theoretische Prüfung in diesem Fachgebiet absolviert und bestanden hat, als auch eine bestimmte Anzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Diese Anforderungen sollen ein Fachwissen des Rechtsanwaltes sicherstellen.
Unsere Rechtsanwälte decken insgesamt 6 Fachanwaltschaften ab. Bei uns sind 2 Fachanwälte für Familienrecht tätig, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, ein Fachanwalt für Erbrecht, ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und ein Fachanwalt für Miet- und WEG Recht.
Für eine Spezialisierung ist eine gewisse Größe einer Kanzlei sinnvoll. Nur so ist gewährleistet, dass die einzelnen Anwälte die eingehenden Mandate nach ihrem Fachgebiet aufteilen können. Wir haben uns konsequent dem Prinzip der Spezialisierung und Fachanwaltschaft verschrieben. Das bedeutet, dass jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei maximal ein bis zwo Fachgebiete hat. In diesen Fachgebieten ist der Rechtsanwalt nahezu ausschließlich tätig. Dadurch erlangt jeder Rechtsanwalt in unserer Kanzlei ein spezielles Fachwissen und eine Fachpraxis. Der Rechtsanwalt kennt sich in seinem Gebiet aus und ist somit in der Lage, auf Augenhöhe mit einem Richter zu argumentieren. Hierdurch unterscheiden wir uns von kleineren Kanzleien.
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Häufig gestellte Fragen unserer Mandanten
Der Rechtsschutzversicherer legt seine Leistungen in den Allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen fest. Zu unterscheiden ist nach dem Rechtsgebiet und der Gebühr. Nicht alle Rechtsgebiete sind versichert. So macht es einen Unterschied, ob der Rechtsanwalt zum Beispiel im Erbrecht in Mönchengladbach oder aber im Arbeitsrecht tätig wird. Bei den meisten Versicherern ist im Erbrecht nur die Erstberatung, teilweise eine Geschäftsgebühr bis zu einer bestimmten Höhe abgedeckt. Im Arbeitsrecht muss ein Versicherungsschutz häufig zusätzlich vereinbart werden.
Der Versicherer übernimmt die Kosten in Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung. Die Rechtsschutzversicherer übernimmt nicht die Gebühren aufgrund einer Honorarvereinbarung. Soll die Anwaltsvergütung ausschließlich über die Rechtsschutzversicherung bezahlt werden, dürfen Sie keine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt abschließen.
Beachten Sie, dass der Rechtsschutzversicherer Kosten in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherung trägt. Die gesetzliche Mindestvergütung reicht häufig nicht aus, damit der Anwalt kostendeckend arbeiten kann. Dies gilt insbesondere für die Überprüfung Nebenkostenabrechnungen aus Mietverträgen, Überprüfung von Rechnungen von Telefondienstanbietern, Reisemängel etc. Hier reichen die Leistungen der Rechtsschutzversicherer nicht aus.
Dem Gesetz nach entsteht die Anwaltsvergütung mit der Beendigung der Angelegenheit. Der Anwalt ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Für den Vorschuss ist eine Vorschussrechnung auszustellen. Nach der Beendigung ist eine Schlussrechnung vom Anwalt auszustellen. Mit unseren Rechtsanwälten in Mönchengladbach können Sie die Fälligkeit und Höhe des Vorschusses besprechen.
Es ist Pflicht des Rechtsanwaltes, den Mandanten zu Beginn des Mandatsverhältnisses über die zu entstehenden Kosten zu informieren. Sofern die Höhe der streitigen Forderung zu Beginn feststeht, kann der Rechtsanwalt sofort die Kosten berechnen. Auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens lassen sich im Vorhinein berechnen und kalkulieren.
Während des Mandats kann sich ergeben, dass zusätzliche Gebühren durch den Rechtsanwalt erhoben werden können. Dies gilt zum einen dann, wenn die Angelegenheit einen überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand erfordert. Anstelle der 1,3 Geschäftsgebühr kann der Rechtsanwalt dann einen höheren Satz, bis maximal 2,5 verlangen. Zum anderen entsteht eine zusätzliche Gebühr, wenn der Rechtsanwalt an einer Einigung mitwirkt. Früher wurde von einer sogenannten Vergleichsgebühr gesprochen. Voraussetzung für das Entstehen dieser Gebühr ist das Zustandekommen an einer Einigung. Die bloße Erfüllung oder Abwehr eines Anspruches begründet noch keine Einigungsgebühr. Vielmehr ist erforderlich, dass sich über einen Streitpunkt geeinigt wird.
Der Mediator sollte neutral zu allen Beteiligten sein. Ist ein Rechtsanwalt bereits vorher mit der Beratung für einen Beteiligten beauftragt, fehlt diese Neutralität. Für die Beauftragung eines Rechtsanwalts als Mediator ist es somit erforderlich, dass zuvor keine einseitige Beratung stattgefunden hat. Bei der erstmaligen Kontaktaufnahme ist klarzustellen, dass eine Mediation gewollt ist.
Grundsätzlich ist dies möglich, solange keine widerstreitenden Interessen zwischen den Beteiligten bestehen. Im Rahmen einer Scheidung bestehen grundsätzlich widerstreitenden Interessen zwischen Ehemann und Ehefrau, sodass sich die Ehegatten keinen Anwalt teilen können. Zwischen Miterben bestehen grundsätzlich nur potenzielle widerstreitenden Interessen. Sobald lang mehrere Miterben sich einig sind, wie zum Beispiel ein Pflichtteil zu erfüllen ist, können die mehreren Miterben einen Anwalt beauftragen. Tauchen während der Beratung aber widerstreitenden Interessen auf, muss der Anwalt die Mandatsverhältnisse zu den Beteiligten niederlegen.
Grundsätzlich keine widerstreitenden Interessen bestehen zwischen Ehegatten, die ein gemeinschaftliches Testament errichten wollen.
Fragen Sie nach einer Einschätzung oder einer individuellen Beratung!