Startseite » Ratgeber » Drum prüfe, wer sich ewig bindet Teil 2
Mit dem gerichtlichen Antrag auf Scheidung wird das von den Ehegatten gemeinschaftlich errichtete Testament gemäß § 2077 BGB unwirksam. Gleiches gilt für den Erbvertrag. Wurde der Erbvertrag vor der Ehe errichtet, bleibt der Erbvertrag bestehen (so BGH am 22.5.2024).
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Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach eingehender Prüfung des (von Ihnen mitzuteilenden) Sachverhaltes. Die mündliche Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, die schriftliche maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.
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Sascha Fellner
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für: Miet- & Wohneigentumsrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Jutta Dautzenberg
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Fachanwältin für: Familienrecht
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Andreas Hammelstein
Partner
Fachanwalt für: Bau-, Architekten & Verkehrsrecht
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Dr. Vanessa Staude
Partnerin
Fachanwältin für: Arbeits-& Familienrecht
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Dr. Vanessa Staude
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Ralf Maus
Partner
Fachanwalt für: Erbrecht
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