Startseite » Ratgeber » Was regelt das Umgangsrecht?
Die zum Umgangsrecht gehörenden Grundregelungen wurden mit dem § 1684 ebenfalls in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Es regelt, dass die Eltern sowohl ein Recht auf den Kontakt, als auch die Pflicht zum Umgang mit ihren Kindern haben. Außerdem ergibt sich aus dieser Rechtsnorm, dass das Umgangsrecht nur dann durch eine Entscheidung des zuständigen Familiengerichts eingeschränkt oder ausgesetzt werden kann, wenn davon nachweisbar Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgehen. Dieses Recht ist unabhängig von der elterlichen Sorge.
Daneben kann ein Umgangsrecht auch Großeltern, Geschwistern oder anderen engen Bezugspersonen des Kindes zustehen, wie z.B. früheren Lebensgefährten/-innen eines Elternteils.
Auch die paritätische Betreuung von Kindern als sogenanntes Wechselmodell kann im Umgangsverfahren beantragt werden.
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Ihre Fachanwaltskanzlei aus Mönchengladbach.
Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach eingehender Prüfung des (von Ihnen mitzuteilenden) Sachverhaltes. Die mündliche Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, die schriftliche maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.
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Sascha Fellner
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für: Miet- & Wohneigentumsrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Jutta Dautzenberg
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Dr. Vanessa Staude
Partnerin
Fachanwältin für: Arbeits-& Familienrecht
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Ralf Maus
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Fachanwalt für: Erbrecht
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