Startseite » Ratgeber » Grobe Fahrlässigkeit beim Auffahrunfall: Wie konnte er das Gespann übersehen?
Der Verletzte und der Versicherte hatten am Unfalltag gemeinsam auf einer Baustelle eines Kunden gearbeitet. Von dort wollten sie gemeinsam mit dem Firmenfahrzeug, einem VW-Transporter zum Betrieb fahren.
Der Verletzte war zum Zeitpunkt des Unfalls Beifahrer.
Auf dem Weg dorthin fuhr der Arbeitskollege mit dem Firmenfahrzeug bei Dunkelheit auf einer Bundesstraße auf ein landwirtschaftliches Fahrzeuggespann, bestehend aus Trecker mit zwei Anhängern auf, wobei die Straße an der Unfallstelle gerade und ohne Sichteinschränkungen verläuft.
Zudem war das landwirtschaftliche Fahrzeug ordnungsgemäß beleuchtet.
Der Verletzte erlitt bei diesem Unfallgeschehen erhebliche Verletzungen, so u. a. im Kopf- und Gesichtsbereich, an den rechten Extremitäten und der Halswirbelsäule.Der Verletzte musste mehrmals operiert werden und befand sich mehrfach über mehrere Wochen im Krankenhaus und in einer Reha-Behandlung.
Die Haftpflichtversicherung des Verletzten macht Schadensersatzansprüche geltend
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hatte dem Grunde nach Erfolg. Dem Verletzten trifft allerdings ein Mitverschulden, weil er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte und die erlittenen Verletzungen in erheblichem Umfang auf diesem Umstand beruhen.
Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse hervorgerufene ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Strecke auf einen ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Das Verhalten des Pkw-Fahrers sei nur erklärbar, wenn er in schwerwiegender Weise unaufmerksam gewesen sei.
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