Startseite » Ratgeber » Geschenkt ist doch nicht geschenkt
Eine unterschriebene, maschinell erstellte Erklärung, dass dem Überlebenden (Bevollmächtigter) das Kontoguthaben geschenkt wird, ist unwirksam. Sie bleibt unwirksam, auch wenn das Geld nach dem Tod überwiesen oder ausgezahlt wird (so OLG Brandenburg, 3 U 34/22).
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Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach eingehender Prüfung des (von Ihnen mitzuteilenden) Sachverhaltes. Die mündliche Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, die schriftliche maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.
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Sascha Fellner
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für: Miet- & Wohneigentumsrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Andreas Hammelstein
Partner
Fachanwalt für: Bau-, Architekten & Verkehrsrecht
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Dr. Vanessa Staude
Partnerin
Fachanwältin für: Arbeits-& Familienrecht
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Dr. Vanessa Staude
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Ralf Maus
Partner
Fachanwalt für: Erbrecht
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Ralf Maus
Partner
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