Startseite » Ratgeber » Ehegattenunterhalt – Wie lange?
Leben Ehegatten getrennt oder sind sie geschieden, kann der wirtschaftlich schwächere Partner vom besserverdienenden Unterhalt verlangen. Für den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Scheidung spricht man vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt.
Beide Ansprüche berechnen sich aus der Differenz der Einkünfte, die beide Ehegatten aus allen steuerlichen Einkunftsarten erzielen. Es werden also insbesondere das Einkommen aus selbständiger oder angestellter Erwerbstätigkeit, Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung herangezogen. Aber auch Naturaleinkommen, wie beispielsweise eine Mietersparnis bei Wohnen im Eigenheim oder die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens werden berücksichtigt.
Dabei steht jedem Ehepartner grundsätzlich die Hälfte des verfügbaren Gesamteinkommens zu. Wobei derjenige, der arbeitet, einen Erwerbstätigenbonus in Höhe von einem Siebtel des Einkommens erhält. Voraussetzung für den Anspruch auf Unterhalt sind u.a. Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Hier finden Sie einen Ehegattenunterhaltsrechner.
Im Unterhaltsrecht geht es oft um Schnelligkeit: Sichern Sie sich den Unterhalt, indem der Schuldner frühzeitig zur Auskunft und Zahlung aufgefordert wird. Bei uns bekommen Sie umgehend einen Termin. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, sodass Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Ihre Fachanwaltskanzlei aus Mönchengladbach.
Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach eingehender Prüfung des (von Ihnen mitzuteilenden) Sachverhaltes. Die mündliche Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, die schriftliche maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.
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Sascha Fellner
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für: Miet- & Wohneigentumsrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Dr. Vanessa Staude
Partnerin
Fachanwältin für: Arbeits-& Familienrecht
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Dr. Vanessa Staude
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Ralf Maus
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Fachanwalt für: Erbrecht
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