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Jeder Unfall birgt eine Menge von Problemen und Bürokratie. Verschiedene Schäden sind entstanden. Die Schadensabwicklung ist mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorzunehmen. Dies ist Aufgabe des Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Mönchengladbach. Hierzu gehören die Reparaturkosten, Kosten eines Ersatzwagens, die allgemeine Unfallpauschale, das Schmerzensgeld, der Haushaltsführungsschaden und weitere Schäden.
Wir beraten Sie, über:
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Mönchengladbach kennt die umfangreiche Rechtsprechung. Es gibt Tausende von Urteilen zum Verkehrsrecht. Deren Kenntnis gewährt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Mönchengladbach prüft die gegenseitigen Ansprüche, auch, wenn es beim Autokauf zu Problemen kommt, zum Beispiel wegen Mängeln oder nach fehlgeschlagener Reparatur.
Haben Sie ein Bußgeldbescheid erhalten oder ist Ihnen ein Verwarngeld angedroht worden, so berät Sie der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie vor Gericht nicht nur im Bußgeldverfahren, sondern auch in verkehrsrechtlichen Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch.
Die alten Führerscheine müssen umgetauscht werden. Stichtag ist die Ausstellung des Führerscheinscheins. Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurden, müssen abhängig vom Geburtsjahr umgetauscht werden. Bei der Umschreibung entstehen häufig Fehler. Erworbene Führerscheinklassen werden nicht übertragen. Die Gründe liegen zum Teil in den zahlreichen Einschlüssen und Gewichtsbegrenzungen der alten Führerscheinklassen gegenüber den neuen EU Führerscheinklassen. So konnte früher mit dem alten Pkw Führerscheinfahrzeuge bis zu 7,5 t geführt werden einschließlich Anhänger. Dementsprechend müssten bei der Umschreibung auf den EU Führerscheinklassen B, C1 und C1E eingetragen werden. Bei Fehlern hilft der Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mönchengladbach.
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind nicht von vorne hinein aussichtslos. Häufig werden Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, die gar nicht begangen worden sind. Besonders häufig werden Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen beruhen häufig auf Meßfehlern oder Fehlern bei der Bedienung der Messtechnik. Dies gilt insbesondere auch bei der Erfassung mehrerer Fahrzeuge auf mehrspurigen Straßen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Mönchengladbach hilft Ihnen, erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Auch bei sogenannten Rotlichtverstößen, d. h. dem Überfahren der roten Ampel hilft der Fachanwalt für Verkehrsrecht, die Einwände, zum Beispiel dem Einräumen von Platz für Rettungsfahrzeuge in der richtigen Form geltend zu machen.
Sowohl bei Überfahren der roten Ampel als auch bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen kann ein Fahrverbot erfolgen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht fordert Akteneinsicht bei der Behörde. Die Akte wird ausgewertet und auf Fehler bei der Erhebung des Tatbestandes durchgeforscht.
Bei der Verkehrsunfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, sollte stets der Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Hier drohen sogar Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, vergleiche § 142 StGB. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie im Strafverfahren vor Gericht. Er kann die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflage anregen.
Gleiches gilt auch für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr unter Einwirkung von Alkohol und Drogen. Hier gelten freie Strafe von bis zu einem Jahr. Einschlägig sind die § 315 und 316 StGB. Wichtig ist zu beachten, dass für Führerscheinneulinge andere Grenzwerte beim Alkohol gelten. Die Probezeit vom Führerschein spielt eine besondere Rolle. Hier gilt die strikte 0-Promille-Grenze. In solchen Fällen hilft der Fachanwalt für Verkehrsrecht Mönchengladbach. Ohne Hilfe könnten Maximalstrafen verhängt werden.
Als Unfallverursacher müssen Sie keine Angaben zum Hergang des Unfalls machen. Bevor Sie eine Aussage tätigen, sollten Sie sich von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Mönchengladbach beraten lassen. In keinem Fall sollten Sie Zugeständnisse machen. Dies kann auch dazu führen, dass Ihr Haftpflichtversicherer bei Ihnen Regress nimmt. Grundsätzlich ist es Angelegenheit des Haftpflichtversicherers, Ihren Verkehrsunfall zu regulieren. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann nach Aktensicht beurteilen, ob die alleinige Schuld Ihnen vorzuwerfen ist oder Sie nur eine Teilschuld tragen. Die Beantwortung dieser Frage ist wichtig für die Haftungsquoten.
Unser Fachanwalt Verkehrsrecht ist seit vielen Jahren im Verkehrsrecht tätig. Er hat eine große Anzahl von Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsrecht erfolgreich geführt. Die Spezialisierung ist für Sie ein Garant, gut beraten zu sein. Versäumen Sie keine Ansprüche, die Sie geltend machen könnten.
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Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
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