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Dem Wohnraummieter wird als rechtlicher Laie im Rahmen von engen gesetzlichen Vorgaben ein hoher Schutz gewährt, von denen nur in sehr begrenztem Rahmen zulasten des Mieters abgewichen werden kann. Hingegen können die Parteien im Rahmen von Gewerberaummietverhältnissen ihre Rechte und Pflichten weitestgehend frei gestalten und Vereinbarungen treffen, die im Wohnraummietrecht nicht rechtskonform wären, da „eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarung unwirksam ist“. Im Gewerberaummietrecht wären beispielsweise Vereinbarungen zu Kündigungsfristen, Laufzeit und zeitliche Befristungen von Mietverträgen, Regelungen zur Instandhaltung und Instandsetzungsverpflichtungen, Erhaltungsmaßnahmen und weitere Betriebskosten (z. B. Verwaltungskosten, Kosten für Bewachung des Objekts) auf die Gewerberaummieter umlegbar Diese im Wesentlichen bestehende Vertragsfreiheit ist einerseits für die Gewerbemieter sehr vorteilhaft, da diese speziell auf ihre Bedürfnisse individuelle Regelungen treffen können, was andererseits auch Risiken und Gefahren bedeutet, da ein Verstoß gegen Formvorschriften, wie z. B. Schriftformverstöße, zur Unwirksamkeit der Laufzeitvereinbarung des Mietverhältnisses führen und dies somit für beide Parteien die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist zur Folge hat, obwohl eine feste Laufzeit vereinbart wurde. Dies kann unter Umständen erheblich wirtschaftliche Folgen sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter haben.
Damit Sie hier keine Fehler machen, stehen wir Ihnen bei der Prüfung und rechtssicheren Erstellung von Mietverträgen zur Seite. Wir beraten und begleiten Sie bei sämtlichen Fragestellungen und Problemen rund um die Eingehung, Durchführung, Beendigung, Kündigung und Abwicklung eines Mietverhältnisses sowie in u. a. in Fragen hinsichtlich der Themenbereiche Schönheitsreparaturen, Endrenovierung, Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache nach Rückgabe und Abrechnung der Mietsicherheit, Kaution oder Mietbürgschaft in Mönchengladbach. Auch im Bereich des Wohnraummietrechts unterstützen unsere Anwälte Sie in allen rechtlichen Fragestellungen.
Zu unseren Leistungen gehören hier insbesondere:
In Deutschland ist eine Eigentumswohnung neben dem Einfamilienhaus die zweithäufigste Form des Haus- und Grundbesitzes. Ca. 16 % aller Wohnungen sind nach dem Wohnungseigentumsrecht in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden. Hierbei ist zu beachten, dass Sie mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung aber nie nur die Wohnung selbst, sondern auch immer auch Gemeinschaftseigentum bzw. einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück selbst und dem Objekt. Hierbei muss man sich darüber klar werden, dass Sie mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages und Kauf der Eigentumswohnung in die Wohnungseigentümergemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten eintreten sowie auch für alle Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft neben den anderen Wohnungseigentümern mit haften. In der Regel wird ein Verwalter im Rahmen einer Eigentümerversammlung bestellt, dessen Aufgabe es ist, für die Wohnungseigentümergemeinschaft das Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß zu verwalten. Dies betrifft sowohl das Grundstück der Eigentümergemeinschaft und Gebäude selbst, wie auch das Verwaltungsvermögen und sämtliche Belange das Gemeinschaftseigentum betreffend, für die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Der Gesetzgeber hat das Wohnungseigentumsgesetz mit Wirkung zum 01.12.2020 grundlegend geändert und novelliert. Aus dieser Gesetzesänderung ergeben sich zahlreiche Änderungen für die Wohnungseigentümer und auch für die Wohnungseigentumsverwalter. Diese Neuregelungen betreffen insbesondere die Thematiken Eigentümerversammlung, deren Durchführung und die Beschlussfassung bei baulichen Veränderungen, deren Genehmigung, Beseitigung und Rückbau. Auch die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentumsverwaltung wurden stark verändert und grundlegend neu gestaltet. Wir beraten und vertreten Sie gerne auch in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.
Zu unseren Leistungen gehören hier insbesondere:
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Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Der Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach eingehender Prüfung des (von Ihnen mitzuteilenden) Sachverhaltes. Die mündliche Erstberatung kostet maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer, die schriftliche maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Der Rechtsanwalt überprüft nach Anfrage Ihre Angaben, ob eine kostenpflichtige Erstberatung erforderlich/sinnvoll ist. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.
Sascha Fellner
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für: Miet- & Wohneigentumsrecht
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Jutta Dautzenberg
Angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für: Familienrecht
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Jutta Dautzenberg
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Dr. Vanessa Staude
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Ralf Maus
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Ralf Maus
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