Die vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen stellen immer neue Herausforderungen an das Arbeitsrecht. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Mönchengladbach können hier weiterhelfen. Befristete Verträge, Kündigung und Vergütungsfragen, aber auch Mitbestimmung des Betriebsrates prägen dabei die wesentlichen Fallkonstellationen, die es zu lösen gilt.
Die Grundlagen des Arbeitsrechtes ergeben sich aus dem europäischem Recht, den nationalen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie dem Richterrecht.
Zunehmend Einfluss gewinnt das europäische Recht und die europäische Rechtsprechung.
Insbesondere im Arbeitsrecht sind zahlreiche europarechtliche Vorgaben zu beachten. Neben den europäischen Grundrechten (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) bilden der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der Vertrag von Lissabon über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) europarechtliches Primärrecht. Diese Vorschriften sind im Arbeitsrecht zu beachten. Auch die allgemeinen ungeschriebenen Grundsätze des Unionsrechts wie z. B. die Gewährleistung eines gerichtlichen Rechtsschutzes als auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz werden zum Primärrecht gezählt.
Zahlreiche europäische Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat oder sind von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Auch wenn europäische Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zwischen den privaten Bürgern entfalten, müssen Gerichte eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts prüfen. Von dieser Richtlinienkompetenz wird zunehmend Gebrauch gemacht.
Die Beachtung und Prüfung dieser Vorgaben erfordern eine hohe Qualifikation und einen breiten Erfahrungsschatz – über beides verfügen wir.