Erbschein Gebührenrechner: Ermitteln Sie schnell und einfach die Kosten
Mit unserem Erbschein Gebührenrechner auf dieser Seite können Sie unkompliziert berechnen, welche Kosten bei der Beantragung eines Erbscheins auf Sie zukommen. Tragen Sie einfach den Nachlasswert sowie die Verfahrensart ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort die voraussichtlichen Gebühren an. So erhalten Sie Transparenz über die finanziellen Auswirkungen eines Erbscheinverfahrens.
Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?
Der Erbschein ist ein offizielles Nachweisdokument, das von deutschen Nachlassgerichten ausgestellt wird. Er weist die Erbenstellung sowie den Umfang des Erbrechts aus – beispielsweise ob jemand Alleinerbe oder Miterbe ist. Der Erbschein wird häufig benötigt, wenn Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt einen rechtsgültigen Nachweis verlangen.
Wie berechnet sich die Gebühr für den Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Üblicherweise fallen zwei Gebührenarten an:
eine Verfahrensgebühr für die Bearbeitung durch das Nachlassgericht
eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung
Zusätzlich kommen ggf. Notarkosten und Mehrwertsteuer hinzu. Auch ein etwaiger Rechtsstreit unter Erben beeinflusst die Gebührenhöhe maßgeblich – denn dann handelt es sich nicht mehr um ein einfaches, sogenanntes unstreitiges Verfahren.
Streitiges vs. unstreitiges Verfahren: Was ist der Unterschied?
Der Erbschein Gebührenrechner berücksichtigt, ob es sich um ein unstreitiges oder ein streitiges Verfahren handelt – ein bedeutender Kostenfaktor.
Unstreitiges Verfahren:
Ein unstreitiges Verfahren liegt vor, wenn sich alle Beteiligten über die Erbfolge einig sind und keine Einwände gegen den Antrag bestehen. Hier fällt lediglich eine einfache Gebühr an. Die Beantragung verläuft reibungslos und schneller.
Streitiges Verfahren:
Kommt es zu Uneinigkeit unter den Erben, etwa über die Gültigkeit eines Testaments oder den Erbanteil, wird das Verfahren als streitig geführt. In diesem Fall können mehrfache Gebühren anfallen – unter anderem für richterliche Entscheidungen, Anhörungen oder Beweiserhebungen.
Unser Rechner spiegelt diesen Unterschied transparent wider: Durch Auswahl der passenden Verfahrensart erhalten Sie eine realistische Kostenschätzung, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Wann wird kein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich. In folgenden Fällen kann darauf verzichtet werden:
Es liegt ein notariell beurkundetes Testament vor
Es existiert ein Erbvertrag
Eine Vollmacht über den Tod hinaus erlaubt den Zugriff auf Konten und Vermögenswerte
Ob in Ihrem Fall ein Erbschein wirklich notwendig ist, klären Sie am besten mit einem spezialisierten Anwalt oder Notar.